Informationen rund um Süßmost von Familie Helmut Wurst
Bei uns erhalten Sie ausschließlich Direktsaft. Das heißt sie bekommen nicht nur einen Saft, der von der Zusammensetzung her ein echter Fruchtsaft ist, sondern einen Saft, der ohne jegliche Zusätze abgefüllt wurde!
Das deutsche Lebensmittelrecht unterscheidet bzgl. Apfelsaft folgende Bezeichnungen:
Saftgehalt: 100%
Fruchtsaft besteht zu 100% aus dem Saft frischer Früchte. Ihm wird nichts hinzugefügt. Nur wenn die Früchte, z.B. witterungsbedingt weniger Zucker als normal haben, erlaubt die Fruchtsaft-Verordnung das Nachsüßen mit bis zu 15g Zucker pro Liter. Eine Nachzuckerung muss auf dem Etikett angegeben sein. Der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ garantiert, dass nicht nachgezuckert wurde.
Fruchtsäfte werden wie folgt unterschieden:
Saftgehalt: 25-50%
Fruchtnektar wird aus Wasser, (konzentriertem) Fruchtsaft oder Fruchtmark und bis zu 20% Zucker hergestellt. Je nach Fruchtart kann der Nektar auch ohne Zuckerzusatz hergestellt werden. Der Mindest-Fruchtsaftgehalt ist für jede Fruchtart gesetzlich festgelegt. Der Fruchtanteil kann höher liegen, muss aber auf jeden Fall auf dem Etikett angegeben werden.
Saftgehalt: 6-30%
Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken. Neben Wasser, (konzentrier-tem) Fruchtsaft und Zucker können Aromen, Farbstoffe und Konservierungsstoffe zugesetzt sein.
Auch das im Handel erhältliche Apfelsaft-Schorle ist ein Fruchtsaftgetränk.
Quelle: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
Letzte Änderung dieser Seite: 22.09.2006